14 Dez

Vom Umgang mit Lebensmitteln

Vom Umgang mit Lebensmitteln

Schutz für Gäste und Kunden

Freundlich bedienen reicht heute nicht mehr. Das neue Lebensmittelrecht nimmt Gastronomen, stationäre Händler und Online-Händler in die Pflicht – genauer gesagt in die Kennzeichnungspflicht. Sie müssen auf Etiketten, Produktbeschreibungen und Speisekarten jetzt unter anderem über Allergene informieren, weitere EU-Verordnungen zur Kennzeichnung werden folgen. Lebensmittelunternehmer erfahren in aktuellen Schulungen, wie sie die EU-Verordnungen in ihrem Betrieb praktisch umsetzen können. Wir setzen uns mit dem Wortlaut und den sprachlichen Vorgaben allgemeinverständlich (!) auseinander. Inhaber und ihre Mitarbeiter erwerben Sachkunde über Allergien und Unverträglichkeiten, Lebensmittel-Imitate, die pflanzliche Herkunft von Ölen und Fetten, zusammengefügte Fleisch- und Fischstücke, Nanomaterialien und erhöhten Koffeingehalt  – ganz im Sinne ihrer Gäste und des Geschäftes.